In Erfüllung ihrer Verpflichtung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) hat der Gemeindevorstand einen Bedarfs- und Entwicklungsplan erarbeiten lassen, den die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 24.06.2021 beschlossen hat. Als von der Aufsichtsbehörde (Rechtsaufsicht) des Hochtaunuskreises genehmigter Plan stellt dieser die verpflichtende Grundlage für die Weiterentwicklung der Feuerwehr bis zum Jahr 2031 dar. Auf Basis der §§ 2 und 1 in Verbindung mit Kap. A.II.2 Anlage 1 der Feuerwehr-Organisationsverordung - FwOV - ist für die Gemeinde ein Einsatzleitwagen (ELW 1) vorzuhalten. Der Bedarfs- und Entwicklungsplan definiert für den Ortsteil Oberems die Sonderaufgabe "Information und Kommunikation", die als Ausstattung einen Einsatzleitwagen erfordert. Weiterhin sieht der Bedarfs- und Entwicklungsplan je Ortsteil ein Fahrzeug vor, dass Zwecken des Mannschaftstransports dienen soll.
Den Vorgaben des Bedarfs- und Entwicklungsplans folgend und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit wird für den Ortsteil Oberems ein Mehrzweckfahrzeug vorgesehen, welches eine Kombination aus Einsatzleitwagen und Mannschaftstransportwagen darstellt.